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   OLG Frankfurt, 16.05.1974 - 2 Ss 173/74   

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OLG Frankfurt, 16.05.1974 - 2 Ss 173/74 (https://dejure.org/1974,768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.1974 - 2 Ss 173/74 (https://dejure.org/1974,768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 1974 - 2 Ss 173/74 (https://dejure.org/1974,768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2062
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.1974 - 2 Ss 173/74
    Er hat aber ungeachtet des strengen Maßstabes, den er hier angewendet wissen will, betont, daß die im Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform erwähnten Beispielfälle für "einmalige Taten, die in einer ganz besonderen Konfliktlage begangen worden sind", keine Aufnahme in das Gesetz gefunden haben und daher auch keine unmittelbare Bedeutung für die Entscheidung des Tatrichters gewinnen können (BGHSt 24, 3 ).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.1974 - 2 Ss 173/74
    Das schließt nicht aus, daß regelmäßig eine Aussetzung gemäß § 23 Abs. 2 StGB nach Meinung des BGH nur in Betracht kommt, wenn die Tat einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktlage entsprang (BGH NJW 1973, 910 [911]), ausnahmsweise also auch ohne eine solche Konfliktlage (ebenso Koffka in LK, Rdn. 40 zu § 23 StGB ; Dreher, 31. Aufl., Anm. 4 c zu § 23).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1973 - Ss 100/72
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.1974 - 2 Ss 173/74
    Ausdrücklich hat das OLG Zweibrücken (MDR 1973, 514) in einer Entscheidung (Tatvorwurf: fortgesetzte Blutschande u.a.) hervorgehoben, die besonderen in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters liegenden Umstände brauchten nicht in einer Konfliktlage, sie könnten auch in anderen Umständen bestehen.
  • OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75
    Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluß vom 25.07.1972, zitiert in NJW 1973, 1730 ff. und 1974, 2062) stellt darauf ab, ob die Menge den durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Verbrauchers übersteigt.

    Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 20.09.1973; zitiert in NJW 1974, 2062 ) bezeichnet, soweit es sich um Haschisch handelt, 100 gr und zwar mittlere Qualität, als Grenzwert.

  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
    Ob die Vollstreckung einer höheren Strafe gemäß § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, d.h. ob auch in der Tat besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift angenommen werden können (vgl. die Entwicklung der Rechtsprechung - auch zur möglichen Verzahnung der täter- und der tatbezogenen Umstände - insbesondere BGHSt 24, 3 = NJW 1971, 151 ; GA 1972, 208 und 1973, 84; DRiZ 1974, 62; VRS 46, 101 und 50, 340; NJW 1976, 1413 ; 1977, 639 und 1247, Nr. 15; OLG Zweibrücken MDR 1973, 514 m. Anm. Blei JA 1973, 535; OLG Frankfurt NJW 1974, 2062 ; s. auch Eser in Schönke-Schröder, 19. Aufl., Rdn. 29 zu § 56 StGB ; Sturm JZ 1970, 85; Römer JR 1973, 448 ff), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74

    Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit

    Der Endverbraucherpreis einer bestimmten Menge kann lediglich als Indiz herangezogen werden, und seine Feststellung mag für die sichere Feststellung einer nicht geringen Menge jedenfalls dann ausreichen, wenn es, wie in dem vom BayObLG entschiedenen Fall, um einen Betrag geht, aus dem abzunehmen ist, daß es sich um eine große Menge von Rauschmitteln handelt, also um eine Menge, die auch bei weitestem Maßstabe jeden in Betracht kommenden Grenzwert der nicht geringen Menge beträchtlich übersteigt (vgl. hierzu OLG Karlsruhe in NJW 1974, 2062 ).
  • OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht

    Das Schöffengericht hat das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" unter Hinweis auf die Urteile des OLG Celle, NJW 1976, 1803 und des OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2062 ausschließlich damit begründet, daß es sich im vorliegenden Fall bei dem angebotenen Haschisch um eine Menge von 100 g gehandelt hat.
  • LG München I, 20.03.1981 - 17 Ns 333 Js 149/79
    Eine solche Aussetzung kann auch dann erfolgen, wenn die Tat nicht einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktlage entsprang (vgl. BGH NJW 1976, 1413 ; OLG Frankfurt NJW 1974, 2062 ).
  • OLG Köln, 30.03.1976 - Ss 10/76
    Die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten, insbesondere die in der erneuten Hauptverhandlung näher zu erörternden Fragen, ob der Angeklagte dem in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG zugrundegelegten Tätertyp entspricht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1974, 2062 ) und inwieweit er durch eigene Drogenabhängigkeit zu der Tat getrieben wurde, betreffen sowohl die Bemessung der Strafe wie auch die für die Strafaussetzung anzustellende Prognose.
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